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    Zinsgünstige Darlehen für Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Akademiker

    Antragsberechtigte Personen:

    • Beamte
    • Akademiker mit mindestens 5-jähriger Beschäftigung
    • unkündbar Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
      (Arbeiter + Angestellte mit Vollendung 40. Lebensjahr und 15-jähriger Zugehörigkeit)
    • Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
      (Arbeiter + Angestellte mit mindestens 5-jähriger Zugehörigkeit)

    Generelle Bedingung:
    Höchstalter 58 Jahre bei Antragstellung und Darlehenslaufzeit muss spätestens mit 70. Lebensjahr des Antragstellers enden





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