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Zinsgünstige Darlehen für Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Akademiker
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Antragsberechtigte Personen:
- Beamte
- Akademiker mit mindestens 5-jähriger Beschäftigung
- unkündbar Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
(Arbeiter + Angestellte mit Vollendung 40. Lebensjahr und 15-jähriger Zugehörigkeit)
- Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
(Arbeiter + Angestellte mit mindestens 5-jähriger Zugehörigkeit)
Generelle Bedingung: Höchstalter 58 Jahre bei Antragstellung und Darlehenslaufzeit muss spätestens mit 70. Lebensjahr des Antragstellers enden
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