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Informationen
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Ist das Darlehen zweckgebunden?
Nein, das Darlehen ist nicht zweckgebunden, sie können das Darlehen für Ihre privaten Zwecke verwenden.
Welche Kosten entstehen mit der Darlehensvergabe?
Es entstehen keine Kosten.
Welche Unterlagen sind zur Darlehensprüfung notwendig?
Folgende Unterlagen sind zur Darlehensprüfung einzureichen:
- die letzte Gehaltsabrechnung, bei verheirateten Antragstellern auch die letzte Gehaltsabrechnung des Ehepartners.
- eine Kopie der Ernennungsurkunde zum Beamten auf Lebenszeit, oder Nachweis über die Unkündbarkeit als Angestellter im öffentlichen Dienst.
- der Darlehensantrag.
Welche Kündigungsrechte hat der Darlehensnehmer?
Der Darlehensnehmer hat das Recht das Darlehen frühestens nach einem Jahr zu kündigen,
die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ersten des darauf folgenden Monats.
Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das gesamte Darlehen oder Teilbeträge von jeweils
EUR 2.500,- zur vorzeitigen Rückzahlung zu kündigen.
Was passiert bei Todesfall des Darlehensnehmers?
Die vereinbarte Versicherungssumme tilgt das Darlehen zu 100 % ,mit sofortiger Wirkung, eventuell vorhandene Üoberschüsse werden an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Bestehende Kredite?
Diese müssen aus dem neuen Darlehen abgelöst werden, ausgenommen davon sind grundbuchlich gesicherte oder durch die öffentliche Hand geförderte Kredite.
Wie sind die Kriterien zur Gewährung eines Beamtendarlehens?
- Das Darlehen muss durch eine neu abzuschließende Kapital-Lebensversicherung
getilgt werden, Darlehenshöhe und Versicherungssumme sind identisch.
- Bestehende Darlehensverpflichtungen müssen mit dem Beamtendarlehen abgelöst werden (ausgenommen Hypotheken oder sonstige grundpfandrechtlich abgesicherte
Darlehen).
- Nach Abzug der monatlichen Fixkosten (Miete, Hypotheken, Unterhalt, Versicherungen sowie der monatlichen Rate für das Beamtendarlehen) sollte Ihnen noch folgender Betrag zur Verfügung stehen:
| | Verheiratete: | 750,00 EUR |
| | Ledige: | 600,00 EUR |
| | zzgl. pro Kind 250,00 EUR |
- Ihre wirtschaftliche Situation ergibt eine ausreichende Bonität.
- Das Darlehen kann für ledige Beamte ab der Besoldungsstufe A7 und für verheiratete Beamte ab Besoldungsstufe A8 gewährt werden.
- Sie müssen versicherbar sein, das heißt Sie sollten keine gravierenden Gesundheitsstörungen haben.
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